Blesshühner-Nest auf Boot

News vom 26.05.2023

Gemäss Art. 17 Abs.1 Bst. b des Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz JSG; SR 922.0)  ist das Stören des Brutgeschäfts von der ersten Eiablage bis zum Ausfliegen aller Jungvögel verboten. Vermehrt nisteten dieses Jahr die Blesshühner auf Booten in unserem Hafen. Da die Nester nach der Eiablage nicht beseitigt werden dürfen, mussten einige Mieter und Mieterinnen ihre geplanten Ausfahrten verschieben.

Nach Kontaktaufnahme mit der Vogelwarte Sempach und unserem Wildhüter empfehlen wir folgende Punkte zu beachten:

  • Nestbau frühzeitig unterbinden. Regelmässige Kontrollen Ihres Bootes während Brutzeit von März-August. 
  • Für Vögel zugängliche, ebenen Flächen auf dem Boot mit Gegenständen verstellen.
  • Physische Barrieren, wie Blachen oder Netze verwenden, um den Zugang zu blockieren. Beliebte Nistplätze sind Badeplattformen und Bootsmotoren.
  • Aufstellen von Windspielen oder sonstigen beweglichen, glänzenden Teilchen.